Keine Produkte auf der Bestellliste.
Zurück zum ShopKeine Produkte auf der Bestellliste.
Zurück zum Shop€563,00
Kein Mehrwertsteuerausweis, da Kleinunternehmer nach §19 (1) UStG. zzgl. Versandkosten
Gestell Stahl, Bezug Stoff Tom Tailor, Gestell schwarz, Bezug Basalt STC9
Die Marke Tom Tailor steht für modern, Lebensfreude, unkompliziert. Dieser Armlehnstuhl, ausgestattet mit einem schwarzen Kufen Gestell aus Metall, bietet genau das. Die zeitlose Form passt sich jeden Wohnbereich an. Kombiniert zu factory Design oder Vintage, Shabby und sogar antik, seine Bezugsfarbe basalt des hochwertigen Stoffs ist farblich modern und gleichzeitig neutral. Holen Sie sich mit diesem Polsterstuhl einen Eyecatcher in Ihr Zuhause. Der mit modernem Cut Out im Rücken ausgestattete Schalenstuhl kann auch als Einzelstuhl im Gästezimmer Verwendung finden. Im Wohnbereich oder Esszimmer bietet der Stuhl einen bequemen Sitzplatz für Ihre Gäste. Geeignet für Konferenzräume und Kanzleien als Konferenzstuhl, in Praxen wird das Wartezimmer mit diesem Besucherstuhl zum Wohlfühlort. Die Einsatzmöglichkeiten dieser Sitzgelegenheit sind nahezu grenzenlos. An der Rückenlehne sehr dezent angebracht, befindet sich das Label der Marke Tom Tailor. Bitte beachten Sie mögliche leichte Farbabweichungen zur Darstellung auf Ihrem Bildschirm.
Um Ihnen die aktuelle Lieferzeit mitzuteilen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Vielen Dank.
Bitte erfragen Sie die Versandkosten vor Bestellung ! Vielen Dank.
If you are from an EU country, please ask us for the shipping cost of furniture. Thank you !
Gewicht | 15 kg |
---|---|
Größe | 56 × 61 × 82 cm |
Lieferzeit | ca. 30 Werktage, wenn beim Hersteller vorrätig ! |
Marke | Tom Tailor |
€783,00
zzgl. Versandkosten
Ausführung wählen Dieses Produkt weist mehrere Varianten auf. Die Optionen können auf der Produktseite gewählt werdenzzgl. Versandkosten
Ausführung wählen Dieses Produkt weist mehrere Varianten auf. Die Optionen können auf der Produktseite gewählt werdenKein Mehrwertsteuerausweis, da Kleinunternehmer nach §19 (1) UStG.