Keine Produkte auf der Bestellliste.
Zurück zum ShopKeine Produkte auf der Bestellliste.
Zurück zum Shop€586,00
Kein Mehrwertsteuerausweis, da Kleinunternehmer nach §19 (1) UStG. zzgl. Versandkosten
Rattan, Gestell Metall
Die Marke Tom Tailor steht für Nachhaltigkeit und Reduzierung der Umweltbelastung. Mit schnell nachwachsenden Rohstoffen kann man in der Möbelbranche nichts falsch machen. Dieser Rattan-Stuhl, ausgestattet mit einem schwarzen Kufen Gestell aus Metall, wird handgefertigt und passt sich dank seines warmen und exotischen Charmes jeden Wohnbereich an. Kombiniert zu factory Design oder Vintage, antik und rustikal, dieser Armlehnstuhl passt immer. Dekoriert mit einem hübschen Kissen als Einzelstuhl im Gästezimmer oder Schlafzimmer. Im Wohnbereich oder Esszimmer bietet er einen bequemen Sitzplatz für Ihre Gäste. In großen Dielen oder Fluren, auf der Terrasse oder im Wintergarten bietet dieser Korbstuhl mit seiner wunderschönen naturbelassenen Optik einen Platz zum Ausruhen. Das Rattan-Geflecht des Stuhls ist dicht strukturiert, formschön dargestellt und stabil. Am Geflecht des Rückenteils sehr dezent angebracht, befindet sich das Logo der Marke Tom Tailor.
Um Ihnen die aktuelle Lieferzeit mitzuteilen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Vielen Dank.
Bitte erfragen Sie die Versandkosten vor Bestellung ! Vielen Dank.
If you are from an EU country, please ask us for the shipping cost of furniture. Thank you !
Gewicht | 10 kg |
---|---|
Größe | 56 × 59 × 84 cm |
Lieferzeit | ca. 30 Werktage, wenn beim Hersteller vorrätig ! |
Marke | Tom Tailor |
€285,00
zzgl. Versandkosten
Ausführung wählen Dieses Produkt weist mehrere Varianten auf. Die Optionen können auf der Produktseite gewählt werdenzzgl. Versandkosten
Ausführung wählen Dieses Produkt weist mehrere Varianten auf. Die Optionen können auf der Produktseite gewählt werdenzzgl. Versandkosten
Ausführung wählen Dieses Produkt weist mehrere Varianten auf. Die Optionen können auf der Produktseite gewählt werdenKein Mehrwertsteuerausweis, da Kleinunternehmer nach §19 (1) UStG.